Rechtsprechung
   BGH, 05.04.2022 - 1 StR 81/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,13570
BGH, 05.04.2022 - 1 StR 81/22 (https://dejure.org/2022,13570)
BGH, Entscheidung vom 05.04.2022 - 1 StR 81/22 (https://dejure.org/2022,13570)
BGH, Entscheidung vom 05. April 2022 - 1 StR 81/22 (https://dejure.org/2022,13570)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,13570) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 211 Abs 2 StGB
    Mord: Anforderungen an das Mordmerkmal der Heimtücke

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Heimtückischer Mord des Ehemanns durch Erstechen seiner Ehefrau mit greifbarem Messer nach eines ihrerseitigen Hinweises auf seinen Tod

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211 Abs. 2
    Heimtückischer Mord des Ehemanns durch Erstechen seiner Ehefrau mit greifbarem Messer nach eines ihrerseitigen Hinweises auf seinen Tod

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Ausnutzungsbewusstsein bei Heimtücke

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2023, 33
  • StV 2023, 321
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 26.03.2020 - 4 StR 134/19

    Mord (Verdeckungsabsicht: Definition, mehraktige Geschehensabläufe, Ausnutzung

    Auszug aus BGH, 05.04.2022 - 1 StR 81/22
    Das ist der Fall, wenn das Opfer daran gehindert ist, sich zu verteidigen, zu fliehen, Hilfe herbeizurufen oder in sonstiger Weise auch durch verbale Äußerungen auf den Täter einzuwirken, um den Angriff zu beenden (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 2021 ? 4 StR 337/20 Rn. 12; Beschluss vom 26. März 2020 - 4 StR 134/19 Rn. 13; je mwN).

    cc) Die Heimtücke lässt sich auch nicht mit einem ?Inden-Hinterhalt-Locken? oder einem ?raffinierte-Falle-Stellen? begründen (zu solchen Fallkonstellationen vgl. BGH, Urteile vom 21. Januar 2021 ? 4 StR 337/20 Rn. 13 und vom 11. November 2020 - 5 StR 124/20 Rn. 10 f.; Beschlüsse vom 26. März 2020 ? 4 StR 134/19, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 43 Rn. 13 und vom 31. Juli 2018 - 5 StR 296/18, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 42 Rn. 7).

  • BGH, 21.01.2021 - 4 StR 337/20

    Mord (Heimtücke: Arg- und Wehrlosigkeit, maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen

    Auszug aus BGH, 05.04.2022 - 1 StR 81/22
    Das ist der Fall, wenn das Opfer daran gehindert ist, sich zu verteidigen, zu fliehen, Hilfe herbeizurufen oder in sonstiger Weise auch durch verbale Äußerungen auf den Täter einzuwirken, um den Angriff zu beenden (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 2021 ? 4 StR 337/20 Rn. 12; Beschluss vom 26. März 2020 - 4 StR 134/19 Rn. 13; je mwN).

    cc) Die Heimtücke lässt sich auch nicht mit einem ?Inden-Hinterhalt-Locken? oder einem ?raffinierte-Falle-Stellen? begründen (zu solchen Fallkonstellationen vgl. BGH, Urteile vom 21. Januar 2021 ? 4 StR 337/20 Rn. 13 und vom 11. November 2020 - 5 StR 124/20 Rn. 10 f.; Beschlüsse vom 26. März 2020 ? 4 StR 134/19, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 43 Rn. 13 und vom 31. Juli 2018 - 5 StR 296/18, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 42 Rn. 7).

  • BGH, 31.07.2018 - 5 StR 296/18

    Heimtücke (ausnahmsweise Absehen vom Erfordernis der Arglosigkeit im Zeitpunkt

    Auszug aus BGH, 05.04.2022 - 1 StR 81/22
    cc) Die Heimtücke lässt sich auch nicht mit einem ?Inden-Hinterhalt-Locken? oder einem ?raffinierte-Falle-Stellen? begründen (zu solchen Fallkonstellationen vgl. BGH, Urteile vom 21. Januar 2021 ? 4 StR 337/20 Rn. 13 und vom 11. November 2020 - 5 StR 124/20 Rn. 10 f.; Beschlüsse vom 26. März 2020 ? 4 StR 134/19, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 43 Rn. 13 und vom 31. Juli 2018 - 5 StR 296/18, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 42 Rn. 7).
  • BGH, 11.11.2020 - 5 StR 124/20

    Mord (Heimtücke; für die Tatausführung getroffene Vorkehrungen; Fortwirken;

    Auszug aus BGH, 05.04.2022 - 1 StR 81/22
    cc) Die Heimtücke lässt sich auch nicht mit einem ?Inden-Hinterhalt-Locken? oder einem ?raffinierte-Falle-Stellen? begründen (zu solchen Fallkonstellationen vgl. BGH, Urteile vom 21. Januar 2021 ? 4 StR 337/20 Rn. 13 und vom 11. November 2020 - 5 StR 124/20 Rn. 10 f.; Beschlüsse vom 26. März 2020 ? 4 StR 134/19, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 43 Rn. 13 und vom 31. Juli 2018 - 5 StR 296/18, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 42 Rn. 7).
  • BGH, 15.02.2022 - 4 StR 491/21

    Mord (Heimtücke: Arglosigkeit, Erwarten eines Angriffs gegen das Leben,

    Auszug aus BGH, 05.04.2022 - 1 StR 81/22
    Besorgt das Opfer einen gewichtigen Angriff auf seine körperliche Integrität, ist es vielmehr selbst dann nicht arglos, wenn es etwa wegen fehlender Kenntnis von der Bewaffnung des Täters die Gefährlichkeit des erwarteten Angriffs unterschätzt (st. Rspr.; zuletzt BGH, Beschluss vom 15. Februar 2022 - 4 StR 491/21 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 16.08.2018 - 1 StR 370/18

    Heimtückemord (Ausnutzungsbewusstsein: Entnahme aus dem objektiven Geschehensbild

    Auszug aus BGH, 05.04.2022 - 1 StR 81/22
    Denn bei erhaltener Unrechtseinsicht ist die Fähigkeit des Täters, die Tatsituation in ihrem Bedeutungsgehalt für das Opfer realistisch wahrzunehmen und einzuschätzen, im Regelfall nicht beeinträchtigt (BGH, Beschluss vom 16. August 2018 - 1 StR 370/18 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 11.03.2021 - 3 StR 316/20

    Heimtücke (Arg- und Wehrlosigkeit; Zeitpunkt; planmäßiger Hinterhalt);

    Auszug aus BGH, 05.04.2022 - 1 StR 81/22
    Denn es ist weder festgestellt, dass der Angeklagte vor Beginn des Gesprächs das Messer auf dem Beistelltisch bereitlegte, um es sogleich einzusetzen, noch, dass er seine Ehefrau zum Sofa lockte (vgl. BGH, Urteil vom 11. März 2021 - 3 StR 316/20 Rn. 22 f.).
  • BGH, 11.11.2004 - 4 StR 349/04

    Versuchter Mord (Heimtücke; Bewusstsein der Ausnutzung der Arglosigkeit und der

    Auszug aus BGH, 05.04.2022 - 1 StR 81/22
    Vielmehr ist die Vorstellung, einen plötzlichen und deshalb möglichst wirkungsvollen ersten Angriff führen zu müssen, um jede Gegenwehr des Angegriffenen von vornherein zu unterbinden, ohne Weiteres auch mit der - festgestellten - Annahme des Angeklagten in Einklang zu bringen, sich andernfalls möglicherweise in eine Auseinandersetzung mit seiner dann zur Abwehr bereiten Ehefrau begeben zu müssen (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 2004 - 4 StR 349/04 Rn. 9 aE).
  • BGH, 21.07.2021 - 4 StR 53/21

    Mord (Heimtücke: Ausnutzungsbewusstsein, affektive Durchbrüche, heftige

    Auszug aus BGH, 05.04.2022 - 1 StR 81/22
    Das gilt in objektiv klaren Fällen bei einem psychisch normal disponierten Täter selbst dann, wenn er die Tat einer raschen Eingebung folgend begangen hat (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 21. Juli 2021 - 4 StR 53/21 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 15.11.2023 - 1 StR 104/23

    Urteil wegen Mordes am Bahnhof von Weil der Stadt rechtskräftig

    Denn bei erhaltener Einsichtsfähigkeit ist die Fähigkeit des Täters, die Tatsituation in ihrem Bedeutungsgehalt für das Opfer realistisch wahrzunehmen und einzuschätzen, im Regelfall nicht beeinträchtigt (vgl. BGH, Urteile vom 11. Mai 2022 - 2 StR 445/21 Rn. 14 und vom 31. Juli 2014 - 4 StR 147/14 Rn. 7; Beschlüsse vom 5. April 2022 - 1 StR 81/22 Rn. 7 und vom 16. August 2018 - 1 StR 370/18 Rn. 7).
  • BGH, 29.06.2022 - 1 StR 127/22

    Heimtückemord (Arg- und Wehrlosigkeit: Voraussetzungen)

    Besorgt das Opfer einen gewichtigen Angriff auf seine körperliche Integrität, ist es vielmehr selbst dann nicht arglos, wenn es etwa wegen fehlender Kenntnis von der Bewaffnung des Täters die Gefährlichkeit des erwarteten Angriffs unterschätzt (st. Rspr.; zuletzt BGH, Beschluss vom 5. April 2022 - 1 StR 81/22 Rn. 5 mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht